Semesterticket Rückerstattung
Hallo! Herzlich willkommen auf dem Online-System zur Rückerstattung des Semesterticket-Beitrages der Universität Kassel.
Grund | Nachweis |
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Praktikum außerhalb von Deutschland | Nachweis über ein Praktikum von mindestens 3 Monaten außerhalb von Deutschland |
Krankheit | Nachweis über Krankschreibung von mehr als 3 Monaten im Vorsemester |
Schwerbehinderung | Kopie des Schwerbehindertenausweises |
Keine Präsenzpflicht (Abschluss/Promotion) und Wohnort außerhalb von Deutschland | Nachweis über Wohnsitz außerhalb von Deutschland sowie Nachweis des Prüfungsamtes darüber, dass keine Präsenzpflicht mehr vorliegt |
Auslandssemester | Nachweis über Auslandssemester erforderlich |
Doppelte Immatrikulation | Kopie des Deutschlandtickets der anderen Universität |
Landesbedienstetenticket | Bei Studierenden, welche das Landesticket Hessen beziehen und das Deutschlandsemesterticket nachweislich während des laufenden Semesters nicht bezogen haben |
Urlaubssemester | Nachweis über das Urlaubssemester |
Soziale Härte | Kontoauszüge der letzten 3 Monate, Mietnachweis der Wohnung, Immatrikulationsbescheinigung, Wohngeldnachweis (wenn vorhanden) und BAfÖG Nachweis (wenn vorhanden). Mit Kind: Geburtsurkunde und Immatrikulationsbescheinigung sind ausreichend. Für soziale Härte gibt es keine Frist! Der Antrag kann bis zu einem Semester rückwirkend gestellt werden. |
Soziale Härte für das vorherige Semester | Kontoauszüge der letzten 3 Monate, Mietnachweis der Wohnung, Immatrikulationsbescheinigung, Wohngeldnachweis (wenn vorhanden) und BAfÖG Nachweis (wenn vorhanden). Mit Kind: Geburtsurkunde und Immatrikulationsbescheinigung sind ausreichend. Für soziale Härte gibt es keine Frist! Der Antrag kann bis zu einem Semester rückwirkend gestellt werden. |
Fristen
Semester | Datum |
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Antragsanfang für das Wintersemester 2024/25 | 15.09.2024 |
Antragsende für das Wintersemester 2024/25 | 31.10.2024 |
Einreichfrist für die Nachweisdokumente im Wintersemester 2024/25 | 15.11.2024 |